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Prüfung, Wartung und dauerhafte Instandhaltung als Garant für Ihren Erfolg.

Prüfung und Wartung

elektrischer Anlagen

Elektrische Anlagen, egal ob von Grund auf neu errichtet oder älter im Bestand, verändern sich im täglichen Normalbetrieb unaufhaltsam und kontinuierlich. Elektrotechnische Veränderungen können dabei einerseits aktiv durch innere und äußere Eingriffe herbeigeführt werden, z.B. bei Bauarbeiten.

Diese Veränderungen an Anlagen können aber andererseits auch passiv und jederzeit im normalen Betrieb entstehen, z.B. durch Schaltvorgänge, Steuerung oder kurzzeitige Überlastungen von Komponenten oder Systemen.

Elektrische Anlagen müssen aus diesem Grund immer fachgerecht gewartet und in regelmäßigen Abständen einer fachgerechten Prüfung unterzogen werden.

Nur elektrische Anlagen, die dauerhaft fachgerecht gewartet und geprüft werden, bieten ein Höchstmaß an Betriebssicherheit und damit auch ein Höchstmaß an Personen-, Sach- und Brandschadensicherheit.

Das rechnet sich in jedem Fall und schützt die Menschen, für die man Verantwortung übernommen hat und das geschäftlich sowie private Eigentum.

Der Verzicht auf eine vorbeugende Wartung und mangelnde Instandhaltung elektrischen Anlagen lässt sich mit dem Argument der Kostenersparnis nicht begründen. Die Beschäftigung einer eigenen Elektrofachkraft ist häufig aufgrund der meistens nicht gewährleisteten Gesamtauslastung betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll. Elektrische Anlagen sowie die darin vorhandenen elektrischen Betriebsmittel zählen gemäß § 2 (1) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.

Um hierbei die elektrische Sicherheit im gesamten Betrieb dauerhaft zu gewährleisten, bietet ELBE ELSTER ENERGIEN die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in vollem Umfang für Sie als externe Dienstleistung an. Das beinhaltet unter anderem:

  • erforderliche Prüfpflicht nach BetrSichV für Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600
  • Wiederholungsprüfung bzw. wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100
  • Beratung und Klärung zur Gefährdungsbeurteilung nach § 3 (1) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes
  • Prüfung von Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen
  • Beratung und Klärung zur DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3)

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