ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

bei der Erbringung von Dienstleistungen für den kaufmännischen Verkehr - Stand per 01/2023

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentli-
chen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder
von den Geschäftsbedingungen der Elster Elbe Elektro UG abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten
nur dann als anerkannt, wenn eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zur Geltung erfolgt.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um
Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (Dienstleistungen/ Geschäftsbesorgungen/ Wartungsverträge).
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit der Elster Elbe Elektro UG als Dienstleister (einschließ-
lich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine
schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftragge-
ber (Angebot) und dessen Annahme durch die Elster Elbe Elektro UG, zustande. Der Auftraggeber ist an die
Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
2. Alternativ kommt der Vertrag auch dann zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot der Elster Elbe Elektro UG,

dass auf den Vorgaben des Auftraggebers erstellt wurde, inner halb einer Frist von zwei Wochen annimmt.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Erklärung zur Annahme durch den Auftraggeber, ist die Elster Elbe Elektro UG

nicht mehr an das Angebot gebunden.
3. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag bzw. dem Angebot
beschrieben.
4. Die Textform nach diesem Vertrag gilt auch in E-Mail- oder Faxform als erfüllt.
§ 3 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
1. Die von der Elster Elbe Elektro UG zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgeliste-
ten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag oder alternativ dem von der Elster Elbe Elektro UG
erstellten Angebot, dass auf den Vorgaben des Auftraggebers basiert.
2. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin
für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
3. Die Elster Elbe Elektro UG stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften (Werkzeuge und
Kleinverbrauchsmaterialien) und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät ver-
fügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
4. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten
Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen
Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in
Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfang-
reiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von der Elster Elbe Elektro UG bei vorheriger An-
kündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages be-
steht.
5. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der ver-
einbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entspre-
chend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. Ist eine Montageleistung zur Erstellung einer
exakt definierten PV-Anlage zu erbringen, endet der Vertrag mit Fertigstellung und Übergabe der Anlage an den
Auftraggeber. Eine Leistungsfahrt/ Abnahme ist nicht geschuldet.
2. Sofern keine spezifische Objektbezogene Montageleistung zu erbringen ist (z.B. Dauerschuldverhältnis), kann der
Vertrag ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von acht Wochen zum Monatsende vereinbart.
3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
- der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen länger als zwei Wochen in Verzug gerät und nach Ablauf einer angemes-
senen Nachfrist von zwei Wochen nicht leistet,
2
- der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
§ 5 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen - auch in elektroni-
scher Form -, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die Elster Elbe Elektro UG Eigentums- und Urhe-
berrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Elster Elbe Elektro UG
GmbH erteilt dazu dem Auftraggeber ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit die Elster Elbe Elektro UG
das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von § 2, Ziff. 1 annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich
zurückzusenden.
§ 6 Preise und Zahlung
1. Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Verein-
barung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis zeitperiodisch berechnet und fällig, soweit nicht im Vertrag eine
andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
2. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-
bzw. Materialkosten, die 2 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
3. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen
sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen
durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
4. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
5. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem
Rechnungsdatum eingegangen, ist die Elster Elbe Elektro UG berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die
Verzugszinsen betragen 8% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
6. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
7. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und die Gegenleistung unbestritten bzw. rechtlich durchsetzbar ist.
§ 7 Vertragserfüllungszeitraum
1. Der Beginn des von der EElster Elbe Elektro UG angegebenen Vertragserfüllungszeitraumes setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Ver-
trages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die
Elster Elbe Elektro UG berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendun-
gen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vor-
liegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung an der vertragsgegen-
ständlichen PV-Anlage in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerver-
zug geraten ist.
3. Die Haftung der Elster Elbe Elektro UG ist im Fall des von ihr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführ-
ten Leistungsverzuges für jeden vollendeten Monat des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschä-
digung auf 3 % der Nettovergütung begrenzt, maximal jedoch auf maximal 15 % der gesamten Nettovergütung.
4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Leistungsverzuges bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
1. Die Elster Elbe Elektro UG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Elster
Elbe Elektro UG ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens-
ersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypi-
schen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Elster Elbe Elektro UG
in demselben Umfang.
2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz
statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§ 9 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz
der Elster Elbe Elektro UG, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in die-
sem Vertrag schriftlich niedergelegt.